INTERNATIONALES STEUERRECHT

Grenzenlos steuerbar.

Wer geschäftlich auf internationalem Niveau agiert, muss sich zwangsläufig mit verschiedenen Steuersystemen, unterschiedlichen Steuersätzen und anders gelagerten Fiskalverwaltungen auseinandersetzen. Aber auch nationale Gegebenheiten und Vorschriften orientieren sich mehr und mehr an internationalen Standards.

Hier sind insbesondere das europäische Gemeinschaftsrecht, aber auch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland zu nennen. Hinzu kommen Umsatzsteueranmeldungen, die einen nicht unwesentlichen Teil des Umsatzes ausmachen können, aber dennoch leicht in Vergessenheit geraten oder vernachlässigt werden.

Ganz gleich, ob betrieblich oder privat: Sollten die Aktivitäten des Mandats über die Grenzen Deutschlands hinausgehen, steht unseren Mandanten unsere Kanzleipartnerin Claudia Pache, Leiterin Fachbereich Internationales Steuerrecht, gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

National vs. International.

Für die Belange ausländischer Aktivitäten deutscher Unternehmen und für die Belange inländischer Aktivitäten ausländischer Unternehmen bieten wir die folgenden Beratungsleistungen.
• Gestaltung von Umlageverträgen
• Gestaltungsoptimierung für Direktgeschäfte, Betriebsstätten und Tochtergesellschaften
• Gründung von Tochterunternehmen im Ausland
• Handhabung von direkten Steuern und indirekten Steuern – insbesondere Umsatzsteuer
• Internationale Steueroptimierung
• Überprüfung und Dokumentation von Verrechnungspreisen

Funktionsverlagerungen.

Was sich zunächst wie eine Provokation gegenüber dem Fiskus anhört, beschreibt lediglich die strukturierte, gesetzmäßige Planung und Umsetzung diverser Maßnahmen und Aktivitäten, die dem Unternehmen zuträglich sind, aber zugleich das Finanzamt nicht verärgern.

Internationale Steuererklärungen.

• Rechtsbehelfsverfahren
• Registrierungen
• Steuerplanung und Optimierung